Was gehört alles in die angegebene Therapiezeit?

Wird über eine Kasse/Versicherung abgerechnet, wird alles mit dem im Zusammenhangstehenden des Patienten, bzw der Patientin in die Therapiezeit genommen: Indikationsklärung, Behandlungszeit, Terminvereinbarung, Dokumentation und Abschlussbesprechung. Bei selbstzahlenden Klienten und Klientinnen können Terminvereinbarungen und Dokumentation auch über die Administrationszeit verrechnet werden.

Zuletzt aktualisiert am 15.04.2025 von Rahel Bernhard.

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