Welche Angebote können Gegenstand einer Physiotherapieverordnung sein?

Grundsätzlich können die Angebote Gegenstand einer Physiotherapieverordnung sein, sofern ein Arzt entsprechend eine körperliche Diagnose gestellt hat. Die Abrechnung erfolgt dann über die Kategorie A. Nicht unter die Kassen- und Versicherungsabrechnung fallen die Kategorien D und E.

Zuletzt aktualisiert am 30.01.2023 von Rahel Bernhard.

Zurück